Geänderte Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Ab 01.02.22 ist die Geschäftsstelle nur noch Mo 15.30-18.00 Uhr und Do 15.30-18.00 Uhr geöffnet.
Ab 01.02.22 ist die Geschäftsstelle nur noch Mo 15.30-18.00 Uhr und Do 15.30-18.00 Uhr geöffnet.
Aufgrund der aktuellen Coronasituation muss die für Februar geplante Jahreshauptversammlung verschoben werden. Der neue Termin wird rechtzeitig auch auf der Homepage veröffentlicht.
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Diese Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen.Bei der Booster-Impfung gilt die Ausnahme ab Erhalt der Impfung.
Hier finden Sie die Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW gültig ab 30.12.2021. Es gilt draußen 2G und drinnen 2G+, die genauen Details finden Sie im folgenden Dokument.